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Geduld , ein Plan, Vernunft und Zeit, macht möglich die Unmöglichkeit.






Es gibt nichts Gutes, außer
man tut es!



Der größte Feind des Guten ist das Bessere!



   

Gewerbeamt


Sie sind an dem Punkt, an dem Sie ein Gewerbe anmelden, einen Gewerbeschein beantragen wollen und das zuständige Gewerbeamt suchen.     nicht: Ltd Limited

Gewerbeämter sind die Behörden der Gemeinden oder der Stadt-verwaltungen. Die Aufgabe der Gewerbeämter ist es, die Daten des Gewerbebetriebes aufzunehmen. Die Gewerbe-Anzeige dient dem Zweck, allen zuständigen Behörden die Überwachung der Gewerbeausübung zu ermöglichen.



Bei der Gewerbeanmeldung wird überprüft, ob erforderlichenfalls Erlaubnisse vorliegen. Handwerksbetriebe müssen beispielsweise die von der Handwerkskammer ausgefüllte Handwerkskarte vorlegen.

Das Gewerbeamt füllt bei der Anmeldung einen einheitlichen Vordruck mit verschiedenen Durchschriften aus. Mit der Gewerbeanmeldung werden in der Regel folgende Behörden automatisch über Sie informiert:
- Örtliches Finanzamt
- Berufsgenossenschaft (BG)
- Statistisches Landesamt
- bei Handwerksberufen
- zuständige Industrie- und Handelskammer
- eventuell Handelsregistergericht

Trotzdem ist es zu empfehlen, mit den Behörden selbst Kontakt auf zu nehmen, um die Anmeldeformalitäten zu beschleunigen und Fragen direkt zu klären.



Was sind denn genau die Aufgaben des Gewerbeamtes bzw. die Dienstleisungen

1. Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung

-Dazu gehören die Annahme der Gewerbean-, um- und -abmeldung der Gewerbebetreibenden. Dabei sind Vorzulegen: Personalausweis, ggf. Erlaubnis, Handwerkskarte oder Aufenthaltsgenehmigung, wenn der Antragsteller Ausländer ist

- Erfassung und Archivierung der Gewerbean-, um und -abmeldungen

- Regelmäßige Übermittlung der Daten an folgende Stellen:

- Industrie- und Handelskammer
- Handwerkskammer
- Immissionsschutzbehörde
- Arbeitsschutzbehörde
- Eichamt
- Bundesanstalt für Arbeit
- Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
- Allgemeinde Ortskrankenkassen
- Registergericht
- Landratsamt
- Statistisches Landesamt
- Finanzamt
- Steueramt im Hause

2. Bearbeiten von Anfragen aus dem Gewerberegister

3. ggf. Zusammenarbeit mit dem örtlichen Gewerbeverein

4. Bearbeiten von Erlaubnissen und Konzessionen

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Hinweis: Der Inhalt dieser Website stellt ein allgemeines Informationsangebot dar und dient lediglich als Hilfestellung im „Dschungel der Existenzgründung“. Die Site erhebt keinenfalls einen Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit und ist auch nicht zur verbindlichen Rechtsberatung oder Steuerberatung geeignet. Sollten Sie Rechtsberatung oder Steuerberatung wünschen, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt / Steuerberater Ihres Vertrauens bzw. an die zuständige Behörde wie z. B. das Arbeitsamt, Gewerbeamt, Ordnungsamt oder Finanzamt. Die Mitarbeiter dort sind äußerst hilfsbereit und kompetent und stehen im Übrigen auf Ihrer Seite!

Patrick Wolfs Marketingberatung unterstützt Existenzgründer, Einzelunternehmer und Marketingabteilungen bei der Etablierung des Webauftritts als Marketinginstrument.

Exkurs Limited: Eine derzeit sehr beliebte Unternehmensform ist die englische Limited (Ltd.). Hier empfiehlt es sich bei der Gründung einer Limited fachmännischen Rat einzuholen von einem seriösen Berater oder Anwalt. Investieren Sie bei der Limited-Gründung etwas mehr und vermeiden so hohe Folgekosten und viel Ärger.
 
             
           



  Witz des Tages:       Sitz ein Mann im Sommer vormittags mit einem Six-Pack allein auf einer Parkbank? Ich-AG auf Betriebsausflug ... (Galgenhumor ist die Kunst des Überlebens)  
             
 
Statistik:
     

Die am häufigsten gewählten Städte für Gründungen sind:

Berlin, Dresden, Leipzig, Hannover, Hamburg, Köln, München, Stuttgart, Wiesbaden, Frankfurt, Düsseldorf, Erfurt, Aachen, Nürnberg, Rostock, Magdeburg, Essen, Saarbrücken, Bochum, Chemnitz, Potsdam, Karlsruhe, Freiburg, Koeln, Augsburg, Jena, Dortmund, Bremen, Wien, Krefeld, Mannheim, Mainz, Mönchengladbach, Heidelberg, Duisburg, Halle, Heilbronn, Pforzheim.

Die gängigsten Unternehmensformen sind:

Einzelunternehmen, Gbr, GmbH, AG, KG, OHG, GmbH & Co KG, Ich-Ag, Ltd. und e. V.